AGB Webdesign
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Webdesign
§ 1 Geltungsbereich
Die Website www.lehn-design.de wird von Franziska Lehn („lehn-design’’), Unterbiberger Str. 20, 85579 Neubiberg, USt-IdNr.: DE319502949, betrieben.
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen („AGB’’) der lehn-design regeln die Leistungserbringung zwischen der lehn-design und ihrem Auftraggeber im Rahmen der Erstellung und Gestaltung von Webdesign und weiterer Dienstleistungen sowie die dazu gehörenden Ausführungsleistungen.
Diese AGB gelten ausschließlich für die gesamten zwischen dem Auftraggeber und der lehn-design abgeschlossenen Verträge, abweichende AGB haben keine Gültigkeit, es sei denn diesen wurde von der lehn-design ausdrücklich zugestimmt.
Die AGB stehen in ihrer jeweils geltenden Fassung auf der Website lehn-design zum Download bereit.
§2 Zustandekommen des Vertrages/Vertragsinhalt
Der Vertrag zwischen der lehn-design und dem Auftraggeber besteht aus diesen AGB, dem separaten Leistungsangebot„Angebot“) und bei zeitlich andauernden Leistungen dem Angebot beigefügten Projektplan sowie aus weiteren beigefügten Anlagen.
Der Vertrag tritt in Kraft, sobald die lehn-design den Auftrag des Auftraggebers durch das Zusenden einer Auftragsbestätigung per Email bestätigt hat.
Die Angebote über die einzelnen Leistungen der lehn-design sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und vertraulich zu behandeln.
§3 Rangfolge
Im Falle eines Widerspruches zwischen den Regelungen innerhalb der einzelnen Vertragsbestandteile gilt folgende Rangfolge:
(a) Angebot
(b) Projektplan
(c) AGB
(d) weitere Anlagen in der Reihenfolge, in der sie beigefügt sind
§4 Leistungsbeschreibung
Die im einzelnen Auftrag zu erfüllende Leistungserbringung durch die lehn-design ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, wenn vorhanden dem Projektplan und weiteren Anlagen.
Etwaige Änderungswünsche sind dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen und gesondert zu vergüten. Sie werden erst nach schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers bindend.
Die Liefer- und Leistungsdaten sind unverbindlich, es sei denn ein Projektplan wurde vereinbart.
Dritte Parteien, die zur Leistungserbringung beauftragt werden, schliessen eigenständige Verträge mit dem Auftraggeber. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die lehn-design, keine Haftung und Gewähr für Dritte übernimmt oder an dem Vertrag zwischen diesen und dem Auftraggeber beteiligt ist.
§5 Zahlung
Das Fälligkeitsdatum (die Fälligkeitsdaten) für die Zahlung(en) ist (sind) im Auftrag/Projektplan festgelegt. Der Auftraggeber hat den Betrag bis spätestens zu dem (den) festgelegten Fälligkeitsdatum(daten) zu zahlen. Die Zahlung hat per Überweisung auf das in der jeweiligen Rechnung angegebene Bankkonto der lehn-design zu erfolgen.
Die lehn-design ist berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen, sollte der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug sein. Im Falle eines Verzug des Auftraggeber ist die Leistung der lehn-design nicht fällig. Sobald der Auftraggeber nicht mehr in Verzug ist, wird die lehn-design den Auftraggeber über den neuen Zeitplan informieren.
Alle Zahlungen des Auftraggeber an die lehn-design haben ohne Abzug zu erfolgen. Jegliche Zurückbehaltungsrechte des Auftraggeber sind ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung, wegen der der Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht geltend macht, ist unbestritten oder von der lehn-design schriftlich bestätigt oder durch rechtskräftiges Urteil festgestellt. Das gleiche gilt für die Aufrechnung.
Der Auftraggeber hat der lehn-design für jegliche Teil- oder Gesamtbeträge, mit deren Zahlung er sich nach Maßgabe des Auftrages in Verzug befindet, Verzugszinsen zu zahlen, und zwar (i) 3% p.a. ab dem Fälligkeitsdatum bis zum 30. Kalendertag, (ii) 6% p.a. ab dem 31. Kalendertag des Verzuges bis zum 60. Kalendertag und (iii) 10% p.a. vom 61. Kalendertag an.
§6 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der lehn-design zur Erfüllung ihrer Leistungserbringung alle erforderlichen Informationen und Zugänge zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde verpflichtet sich, rechtzeitig vor Beginn der Ausführung der Leistungserbringung durch die lehn-design an oder mit EDV-Geräten sicherzustellen, dass die aufgezeichneten Daten im Fall einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können (Datensicherung).
§7 Gewährleistung/Haftung Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggeber bestehen, ist die Haftung der lehn-design ausgeschlossen.
Die lehn-design haftet nur für Vorsatz oder grob Fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen oder Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Auftrag.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die lehn-design nur, wenn und soweit die Schäden auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich ist. Im Übrigen haftet die lehn-design nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Die Haftung ist beschränkt auf solche Schäden, mit denen die lehn-design vernünftigerweise rechnen durfte. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf maximal EURO 1.000,00 pro Schadensfall. Wünscht der Auftraggeber eine Haftung notfalls darüber hinaus, so bedarf dies einer gesonderten Regelung im Einzelfall. Für Schäden, die den Betrag von EURO 1.000,00 übersteigen, haftet die lehn-design nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachung.
Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Leistungserbringung bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggeber.
§8 Kündigung/Rücktritt
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Der Auftraggeber hat im Falle der vorzeitigen Kündigung der lehn-design alle Kosten und Auslagen zu ersetzen, die der lehn-design in Vorbereitung und Ausführung des Auftrages bis zum Zugang der Kündigung entstanden sind.
Für die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung erbrachten Leistungen der lehn-design zahlt der Auftraggeber das vereinbarte Entgelt.
§9 Markenrechte/Copyrights/Urheberrecht
Für die vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien (Bilder, Logos, Texte, Videos usw.) übernimmt dieser die volle rechtliche Verantwortung im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“. Für vom Auftraggeber beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Der Auftraggeber stellt lehn-design von Ansprüchen Dritter bezüglich dieser Materialien frei.
Der Auftraggeber erhält für alle beauftragte Entwurfs- und Entwicklungsarbeiten (inkl. Grafik, Fotos, Programmierung, Texte) ein räumlich und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für das Internet, soweit nicht anders vereinbart. Nutzungsrechte für Print, TV und andere Medien müssen im Einzelnen geregelt werden.
Alle im Rahmen des Auftrags hergestellten gestalterischen Designs (Entwürfe, Konzepte, Präsentationen, das Seitendesign, Navigationselemente, der Quellcode für Webdesign u. ä.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Das Copyright auf alle durch lehn-design erstellten Arbeiten verbleibt beim Webdesigner. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig
§10 Vertrauliche Informationen”
Nicht-öffentliche, rechtlich geschützte oder vertrauliche Informationen der jeweiligen Partei in jeglicher Form, die sich auf geschäftliche Interessen, Finanzdaten, Betriebsdaten, Produktentwicklungspläne, Geistiges Eigentum und sonstige nicht-öffentliche geschäftliche Informationen beziehen; hierbei ist unerheblich, ob diese Informationen als vertraulich gekennzeichnet sind oder nicht. Zu den vertraulichen Informationen zählen auch die Regelungen des Vertrages, einschließlich vereinbarten Preise.
Die Vertragsparteien vereinbaren, die Vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich nicht auf Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne dass dies die Folge einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht ist, oder auf Informationen, die nach dem Gesetz oder einer gerichtlichen Verfügung von einer der Parteien offengelegt werden müssen. Ungeachtet des Vorstehenden ist jede Partei berechtigt, vertrauliche Informationen weiterzugeben, um ihre Rechte aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag gerichtlich durchzusetzen. Ferner darf jede Partei die vertraulichen Informationen auf vertraulicher Basis an Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer oder sonstige Personen, die einer Geheimhaltungspflicht unterliegen, weitergeben. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung bleibt für die Dauer von zwei (2) Jahren nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag bestehen.
§11 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der lehn-design. Vereinbarungen, Zusicherungen und Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung.
§12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB rechtswidrig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Rechtmäßigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt und unbeeinträchtigt. Im Fall der Rechtswidrigkeit, der Unwirksamkeit oder der fehlenden Durchsetzbarkeit einer Regelung wird die unwirksame oder nicht durchsetzbare Regelung durch eine Regelung ersetzt, die von ihrem Sinn und Zweck her so nah wie möglich an den Sinn und Zweck der rechtswidrigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Regelung kommt.
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